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   BSG, 06.02.1991 - 1 RR 1/89   

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https://dejure.org/1991,2156
BSG, 06.02.1991 - 1 RR 1/89 (https://dejure.org/1991,2156)
BSG, Entscheidung vom 06.02.1991 - 1 RR 1/89 (https://dejure.org/1991,2156)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 1 RR 1/89 (https://dejure.org/1991,2156)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 132
  • BSGE 68, 133
  • NVwZ 1991, 920 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.09.1982 - 8 RK 19/82

    Paritätische Selbstverwaltung; Allgemeine Ortskrankenkassen; Arbeitgeber und

    Auszug aus BSG, 06.02.1991 - 1 RR 1/89
    Seine Beiladung war nicht notwendig iS von § 75 Abs. 2 SGG, was aus den Besonderheiten des Wahlanfechtungsverfahrens folgt (dazu im einzelnen BSGE 54, 104, 105 f [BSG 23.09.1982 - 8 RK 19/82] mwN).

    Es entspricht den Besonderheiten des Wahlanfechtungsverfahrens, daß es vorrangig der Sicherung des gesetzmäßigen Ablaufs der Wahl und damit der Einhaltung des objektiven Wahlrechts dient (BSGE 54, 104, 106 [BSG 23.09.1982 - 8 RK 19/82] mwN).

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 06.02.1991 - 1 RR 1/89
    Deshalb dürfen auch im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG Zugangsbeschränkungen zulässigerweise normiert werden, insbesondere die Vorschaltung eines besonderen Verwaltungsverfahrens vorgesehen werden, das vor der Erhebung der gerichtlichen Klage durchlaufen werden muß (vgl zB BVerfGE 35, 65, 72; 40, 237, 256).
  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    Auszug aus BSG, 06.02.1991 - 1 RR 1/89
    Deshalb dürfen auch im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG Zugangsbeschränkungen zulässigerweise normiert werden, insbesondere die Vorschaltung eines besonderen Verwaltungsverfahrens vorgesehen werden, das vor der Erhebung der gerichtlichen Klage durchlaufen werden muß (vgl zB BVerfGE 35, 65, 72; 40, 237, 256).
  • BSG, 14.06.1984 - 8 RK 18/83

    Wahl zum Selbstverwaltungsorgan; Erwerben eines Mandats; Ungültige Wahl;

    Auszug aus BSG, 06.02.1991 - 1 RR 1/89
    Soweit sich sein Klagerecht auf das objektive Recht bezieht, also eine Betroffenheit in eigenen - subjektiven - Rechten nicht verlangt, ist Art. 19 Abs. 4 GG nicht berührt (vgl auch BSGE 57, 42, 44 [BSG 14.06.1984 - 1/8 RK 18/83]/45 = SozR 2100 § 48 Nr. 1).
  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 21/63

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheit der Sozialversicherung - Wahl

    Auszug aus BSG, 06.02.1991 - 1 RR 1/89
    Es handelt sich vielmehr um eine Klage besonderer Art, die auf den Ausspruch der Ungültigkeit der Wahl und der sich daraus ergebenden Folgerungen gerichtet ist (§ 131 Abs. 4 SGG; vgl auch BSGE 23, 92, 93 f).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Die Bestimmungen über den Verlust des Ablehnungsrechts nach beendeter Instanz liefen leer, wenn mit der Revision statt dessen die versäumte Selbstablehnung gerügt werden bzw unter dem von der Klägerin angeführten Gesichtspunkt des gesetzlichen Richters für das Revisionsverfahren mittelbar Erheblichkeit erlangen könnte (vgl BSG Urteil vom 6. Februar 1991 - 1 RR 1/89 - = USK 91186; BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 2/91 - aaO).
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

    In seinem Beschluß vom 9. Januar 1991 (BVerfGE 83, 182, 196 [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 3) hat es in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil in BSGE 61, 27 (= SozR 1500 § 54 Nr. 71 - beim Versorgungsausgleich kann der daraus Verpflichtete den Rentenbescheid des Berechtigten nicht anfechten -) ausgeführt, die Regelung des § 54 Abs. 1 und Abs. 2 S 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) schließe als einfachrechtliche Konkretisierung der allgemeinen Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG eine Klagebefugnis dann aus, "wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder dem Kläger zustehen können, eine Verletzung subjektiver Rechte des Klägers also nicht in Betracht kommt".
  • BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 58/91

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Wahlen - Beiladung - Sozialgerichtsverfahren -

    Nach § 57 Abs. 2 SGB IV sind bei den Wahlen zu Sozialversicherungsträgern nicht nur die Wahlberechtigten, sondern sogar alle Wahlvorschlagsberechtigten anfechtungsberechtigt; aus Gründen der Praktikabilität sieht das Gesetz allerdings bei der Ausübung des Anfechtungsrechts wieder Einschränkungen vor (vgl dazu BSGE 68, 132, 133 f = SozR 3-2400 § 57 Nr. 1).

    Hiernach ist es insbesondere nicht erforderlich, diejenigen Organe oder Stellen beizuladen, die bei einer Wahlwiederholung erneut tätig werden müssen (vgl BSGE 54, 104, 105 f [BSG 23.09.1982 - 8 RK 19/82] = SozR 2100 § 57 Nr. 1; BSGE 68, 133 [BSG 06.02.1991 - 1 RR 1/89] = SozR 3-2400 § 57 Nr. 1).

  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 5/22 R

    Wahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der

    Die Wahlanfechtungsklage kann gemäß § 57 Abs. 2 SGB IV durch die dort genannten Personen und Personenvereinigungen unabhängig von deren persönlicher Betroffenheit in eigenen Rechten erhoben werden, denn sie dient nicht dem Schutz subjektiver Rechte des Wählers, einer vorschlagsberechtigten Vereinigung oder eines zu wählenden Kandidaten, sondern der Einhaltung des objektiven Rechts (vgl dazu BSG Urteile vom 14.10.1992 - 14a/6 RKa 58/91 - BSGE 71, 175 = SozR 3-1500 § 55 Nr. 14, juris RdNr 24 und vom 6.2.1991 - 1 RR 1/89 - BSGE 68, 132-139 = SozR 3-2400 § 57 Nr. 1, juris RdNr 18) .
  • BSG, 13.07.2022 - B 7 AS 21/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Die Bestimmungen über den Verlust des Ablehnungsrechts nach beendeter Instanz liefen leer, wenn statt dessen die versäumte Selbstablehnung gerügt werden bzw unter dem Gesichtspunkt des gesetzlichen Richters für das Beschwerdeverfahren mittelbar Erheblichkeit erlangen könnte (BSG vom 6.2.1991 - 1 RR 1/89 - BSGE 68, 132 = SozR 3-2400; BSG vom 27.1.1993 - 6 RKa 2/91 - juris RdNr 35) .
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 28/01 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dies gilt auch dann, wenn ein Beteiligter von dem Ablehnungsgrund erst nach Verkündung des angefochtenen Urteils Kenntnis erhalten hat; auf den - behaupteten - Ablehnungsgrund kann dann auch nicht die Revision gestützt werden (stRspr, vgl BSG, Urteil vom 6. Februar 1991 - 1 RR 1/89 -, USK91186, insoweit in BSGE 68, 132 und SozR 3-2400 § 57 Nr. 1 nicht mitabgedruckt; BSG vom 27. Februar 1959, SozR Nr. 4 zu § 42 ZPO).
  • LSG Hamburg, 14.07.2009 - L 3 U 25/07

    Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls auf dem Heimweg als

    Ist also die Instanz beendet, kann ein Ablehnungsgesuch, wie sich aus §§ 43 ff, 44, 45 ZPO ergibt, nicht mehr zulässig gestellt werden, selbst wenn ein Beteiligter von dem Ablehnungsgrund erst nach Verkündung des angefochtenen Urteils Kenntnis erhalten hat (vgl. BSG, Urteil vom 6.02.1991 -1 RR 1/89- zitiert nach Juris).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 2/91
    Nach Beendigung der Instanz kann ein Ablehnungsgesuch nicht mehr gestellt werden, es ist dann prozessual überholt (BSG SozR Nr. 3 zu § 60 SGG; BVerwG Buchholz 310 § 54 Nr. 5 und § 133 Nr. 16; BSG Urteil vom 6. Februar 1991 - 1 RR 1/89, insoweit in BSGE 68, 133 und SozR 3-2400 § 57 Nr. 1 nicht mitveröffentlicht; Kopp Komm z VwGO 9. Aufl § 54 RdNr 17; Meyer-Ladewig aaO § 60 RdNr 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.06.2004 - L 7 U 1398/03

    Zulässigkeit einer Wahlanfechtungsklage - Klagebefugnis - negative

    Dies gilt auch für einen Kläger, der selbst nicht beschwerdeberechtigt war bzw. ist, wie das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 06.02.1991 (BSGE 68, 132) entschieden hat.
  • LSG Bayern, 20.03.2002 - L 4 KR 78/01

    Anspruch auf Zulassung zur Wahl der Vertreterversammlung und auf Durchführung

    Zum anderen ist, wie das BSG festgestellt hat (Urteil vom 06.02.1991, SozR 3-2400 § 57 Nr. 1) Streitgegenstand eines Wahlanfechtungsverfahrens die Einhaltung des objektiven Wahlrechts, nicht die Durchsetzung subjektiver Rechte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - L 12 SO 15/07

    Sozialhilfe

  • LSG Bayern, 23.11.2000 - L 2 U 286/99

    Gültigkeit der Wahl zur Vertreterversammlung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2009 - L 1 SF 4/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2009 - L 1 SF 5/09
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